zunächst möchte ich mich bei allen Mandantinnen und Mandanten bedanken für die Glückwünsche und positiven Reaktionen auf die Gründung meiner eigenen Kanzlei.
Für die Erstellung der vollständigen Präsentation im Internet benötigen wir noch Zeit. Bis dahin möchte ich Ihnen meine neue Kanzlei kurz vorstellen:
I. | Beendigung meiner Partnerschaft in der Kanzlei Luther Nierer zum 1. August 2013 |
Seit November 2001 arbeitete ich als Rechtsanwalt mit der Kanzlei Luther Nierer Partnerschaft zusammen. Seit dem 1.01.2006 war ich deren Partner. Aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen der Partnerinnen und Partner über die zukünftige Entwicklung der Kanzlei habe ich mich entschieden, meine Partnerschaft zum 1. August zu beenden. Meine Partnerinnen und Partner waren darüber seit langem informiert. Die Beendigung erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen.
Mein gesamtes Team mit bis zu acht Kolleginnen und Kollegen sowie
mein Sekretariat arbeiten weiterhin für mich und haben die Kanzlei
Luther Nierer verlassen.
Damit stehen alle Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, die
maßgeblich an der erfolgreichen anwaltlichen Interessenvertretung und
Beratung in den letzten Jahren beteiligt waren.
Dadurch sind wir in der Lage, neben den laufenden gerichtlichen und
außergerichtlichen Verfahren mehrere Großverfahren gleichzeitig optimal
rechtlich zu begleiten, ohne dass die Qualität der Betreuung leidet oder
Verzögerungen auftreten.
Seit dem 1. August lauten die Kontaktdaten wie folgt:
Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer Dr. Thorsten Gottwald
Internationales Handelszentrum (17. Etage)
Friedrichstraße 95
10117 – Berlin (Mitte)
Telefon: 0049 (0) 30 2096 1923
Mobil: 0049 (0) 175 7470196
Fax: 0049 (0) 30 2096 1983
E-Mail: dr.gottwald@dr-gottwald-berlin.de
Internet: www.dr-gottwald-berlin.de
Das Internationale Handelszentrum befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in unmittelbarer Nähe von Reichstag, Bundeskanzleramt und Brandenburger Tor.
nach obenII. | Philosophie der Rechtsanwaltsgesellschaft |
Meine Philosophie und die meiner Kolleginnen und Kollegen ist nach wie vor, schnellstmöglich eine hundertprozentige Versorgung der gesamten Volkswirtschaft mit Erneuerbaren Energien zu erreichen. Dazu werden grundsätzlich alle Erneuerbaren Energien benötigt, allerdings in unterschiedlicher Quantität.
Zur Stromerzeugung sind derzeit die Photovoltaik, die Windenergie
und die Wasserkraft am geeignetsten, um wesentliche Beiträge zu
erbringen.
Bei einem Vergleich aller Kosten neuer Anlagen sind diese Technologien
bereits jetzt wettbewerbsfähig oder an der Schwelle zur
Wettbewerbsfähigkeit. Alle Wirtschaftswissenschaftler sind sich im
Grundsatz einig, dass die externen Kosten fossiler oder nuklearer
Brennstoffe einbezogen werden müssten. Dann wäre die konventionelle
Stromerzeugung bereits jetzt gegenüber Erneuerbaren Energien nicht
konkurrenzfähig.
In Zukunft wird es zunehmend überschüssigen Strom aus Windenergie und Photovoltaik zu vergleichsweise geringen Kosten geben.
Vor der Diskussion um Regelenergie und Stromspeicher ist zunächst
klarzustellen, dass zunächst die Stromnetze schnellstmöglich ausgebaut
werden müssen, insbesondere in Nord-Süd-Richtung. Nicht vermeidbare
Belastungen müssen hingenommen werden, weil sie die bessere Alternative
zu einem weiteren Einsatz fossiler oder nuklearer Brennstoffe zur
Stromproduktion sind. Diese Notwendigkeit ist seit langem allen
Entscheidungsträgern bekannt:
Als ich zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Dezember 2001 mit
den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie über Off-Shore-Planungen unserer Mandantinnen
verhandelte, war allen Beteiligten klar, dass der Aufbau von Windparks
im Meer nur Sinn macht, wenn der Strom in die Verbrauchszentren in
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern abtransportiert werden
kann. Damals war erkennbar, dass der schnelle Ausbau von Windenergie
On-Shore den Bedarf der nördlichen Bundesländer mehr als abdecken wird.
Allein die Windparks an Land hätten einen Netzausbau in
Nord-Süd-Richtung erforderlich gemacht.
Dass über ein Jahrzehnt verschenkt wurde, kann nicht den Erneuerbaren Energien angelastet werden.
Der Ausbau des Stromnetzes kann die räumliche Verteilung des Stroms verbessern, nicht aber das Problem von temporären Überschüssen bei einer hundertprozentigen Umstellung auf Erneuerbare Energien lösen.
Dieser überschüssige Strom kann zunächst im Verkehrsbereich
eingesetzt werden. Dafür spricht, dass ein Elektromotor Wirkungsgrade
erzielt, die für Verbrennungsmotoren auch in Zukunft unerreichbar sein
werden. Die Batterien werden künftig billiger und leistungsfähiger
werden. Zur Verlängerung der Reichweiten bieten sich Hybridlösungen mit
Biogas und Pflanzenöl an.
Trotzdem werden Verbrennungsmotoren noch viele Jahre dominieren.
Entsprechend den Ankündigungen des Bundesumweltministeriums sind hier
Effizienzverbesserungen dringend notwendig. Dies bedeutet auch, dass der
Einsatz von überschweren und übermotorisierten KFZ zurückgedrängt wird.
Dazu sind die derzeitigen gesetzgeberischen Maßnahmen völlig
unzureichend. Solange Kraftstoff verschwendet wird, können biogene
Kraftstoffe und Elektrizität die Versorgung nicht gewährleisten.
Jedenfalls sind Autobatterien zur Bereitstellung von Regelenergie
unzureichend. Daher muss schnellstmöglich die Umwandlung von Strom zu
Wasserstoff und Methan (sog. Power-to-Gas-Technologie) weiterentwickelt
und eingesetzt werden. Bevor Energie für die Umwandlung von Wasserstoff
in Methan verbraucht wird, sollten alle Anwendungen für Wasserstoff,
insbesondere in der chemischen Industrie, durch regenerativ erzeugten
Wasserstoff abgedeckt werden. Außerdem sollte untersucht werden,
inwieweit eine Beimischung von Wasserstoff zu Methan im Erdgasnetz
möglich ist.
Das bestehende Erdgasnetz kann als Speicher eine wichtige Funktion erfüllen.
Solange die genannten Alternativen nicht ausreichend negative
Regelenergie anbieten können, bleibt die Wärmeerzeugung als
Auffanglösung:
Da nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen in den meisten
Anwendungsfällen die Speicherung von Wärme effizienter, einfacher und
billiger ist als die Speicherung von Elektrizität, liegt es aus unserer
Sicht nahe, überschüssigen Strom aus Windenergie und Photovoltaik in
Wärme umzuwandeln, insbesondere durch Wärmepumpen.
Pflanzenöl hat seine Vorteile insbesondere bei den Anwendungen im Verkehrsbereich, bei denen die hohe Energiedichte wichtig ist. Dazu gehören Traktoren, LKW, Busse und Dieselloks.
Biogas sollte weitgehend zur Bereitstellung positiver Regelenergie in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung für träge Wärmesenken und im Verkehrsbereich für Hybrid-Lösungen eingesetzt werden. Blockheizkraftwerke sollten grundsätzlich mit einer möglichst hochwertigen Wärmenutzung in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden.
Aufgrund des verschleppten Stromnetzausbaus und der Steigerung der
Endverbraucherpreise für Privatpersonen sowie kleine und mittlere
Unternehmen erwarten wir einen Boom der Eigenversorgung sowohl im
Stromsektor durch Photovoltaik-Dachanlagen und Mini-BHKWs als auch im
Wärmesektor durch Solar- und Geothermie in Verbindung mit verbesserter
Wärmedämmung. Die Eigenversorgung ist bei optimierten Systemen bereits
jetzt wirtschaftlich.
Sobald stationäre Batterien im Preis weiter sinken, wird jeder Gebäudeeigentümer eine Selbstversorgung erwägen.
Trotzdem sind im Wärmebereich zusätzliche Anreize für Erneuerbare Energien und Effizienzsteigerungen unabdingbar. Die Kosten für den Staat werden dabei bei weitem überkompensiert durch zusätzliche Einnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dies ist z.B. für KfW-Programme wissenschaftlich nachgewiesen.
Im Gegensatz zu vielen anderen im Energierecht tätigen Kanzleien vertreten wir ausschließlich Mandanten, die Erneuerbare Energien fördern. Einzige Ausnahme sind hocheffiziente Anlagen zur Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung, die Erdgas einsetzen und später auf eingespeistes und auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas umgestellt werden können. Hier sehen wir einen ausreichenden Fortschritt gegenüber der derzeitigen Stromerzeugung. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge auf Erdgasbasis, die auf Biogas umgestellt werden können.
nach obenIII. | Mitgliedschaften, Vortragstätigkeit, Veröffentlichungen und unternehmerische Tätigkeit |
Ich bin Vizepräsident des Bundesverbands Regenerative Mobilität und nehme in dieser Eigenschaft an den Beratungen zur Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung teil.
Daneben bin ich Mitglied im juristischen Beirat des Fachverbands Biogas sowie Mitglied im Bundesverband Pflanzenöl, im Bundesverband Dezentrale Ölmühlen, im Bundesverband Windenergie, bei Eurosolar und Greenpeace, im Öko-Institut und im Solarverein Berlin.
Ich halte regelmäßig Vorträge auf Konferenzen, Fachtagungen und anderen Veranstaltungen, so mehrfach auf der weltgrößten Energiespeicherkonferenz IRES.
Zudem habe ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen weit mehr als 25 juristische Beiträge in Fachzeitschriften und Büchern zu rechtlichen Problemen der Erneuerbaren Energien erstellt. Die Liste wird derzeit überarbeitet.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich persönlich beteiligt an
Planung, Betrieb und Finanzierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus
Erneuerbaren Energien. Mein Partner und ich planen und betreiben
gemeinsam Photovoltaik-Dachanlagen.
Ich kenne daher den finanziellen und zeitlichen Druck im
Planungsverfahren ebenso wie die Sorgen und Schwierigkeiten eines
Unternehmers bei Finanzierung und Anlagenbetrieb.
IV. | Mandatierung und Tätigkeitsfeld |
Ungefähr 80 Prozent meiner Mandanten sind hauptsächlich im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig.
Unsere Mandanten planen und betreiben sowohl Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit wenigen Kilowatt elektrischer Leistung als auch Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von mehreren Megawatt bis hin zu Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Leistung im zwei- und dreistelligen Megawatt-Bereich. Hinzu kommen Betreiber von kleinen und großen Pflanzenölpressen und –raffinerien, Biodieselanlagen sowie Pflanzenöl-, Photovoltaikmodul-, Wechselrichter- und Aggregatelieferanten sowie Investoren.
Wir vertreten börsennotierte, weltweit führende Unternehmen ebenso
wie Privatpersonen unabhängig von der Größe des Projekts. Die meisten
Mandanten sind Mittelständler.
Auch für kleine Projekte (z.B. Mini-BHKW oder PV-Dachanlagen) bieten
wir eine optimale Rechtsberatung. Wir haben noch kein Mandat abgelehnt,
bei dem der Mandant ein seriöses Interesse an der Förderung Erneuerbarer
Energien hatte, solange keine berufsrechtlichen Hindernisse bestanden.
V. | Bisherige Leistungsbilanz |
Fast alle unsere Mandanten haben sich sowohl in Krisen- als auch in Boomzeiten besser entwickelt als der Markt.
Während meiner persönlichen anwaltlichen Tätigkeit seit November 2001
ist noch kein Mandant von einer überraschenden Gesetzesänderung oder
einem Urteil „kalt erwischt“ worden. Keine Aussage in einem von mir
unterschriebenen Gutachten oder einem von einem anderen Partner
unterschriebenen Gutachten, an dem ich mitgewirkt habe, musste bisher
zurückgenommen werden. Kein unter meiner Mitwirkung gestalteter Vertrag
einer Mandantin hat zu einem Rechtsstreit geführt.
Ich habe in über 11 Jahren nur ein einziges energierechtliches
Verfahren, ein verfassungsrechtliches, zwei verwaltungsrechtliche und
weniger als zehn zivilrechtliche Verfahren endgültig verloren.
Bei allen verlorenen Verfahren wussten meine Mandanten von vornherein,
dass aufgrund entgegenstehender Rechtsprechung oder mangels
Beweismitteln nur geringe Erfolgsaussichten bestehen oder dass die
juristische Bewertung offen ist.
Von diesen Ausnahmen abgesehen haben wir fast alle unsere Verfahren
zu einem positiven Abschluss innerhalb angemessener Bearbeitungszeit
gebracht, wobei uns im Regelfall eine zügige außergerichtliche Klärung
zugunsten des Mandanten gelungen ist. Vielfach haben wir für unsere
Mandanten eine bessere Rechtsposition erreicht, als dies der jeweils
aktuellen Rechtsprechung entsprochen hätte.
Natürlich können wir nicht jede Planung der Mandanten zum Erfolg
führen. Entscheidet sich ein Planer unternehmerisch dafür, bei mehreren
Projektplanungen hohe Risiken einzugehen, um zumindest einen Teil der
Projekte umzusetzen, dann besteht unsere Aufgabe darin, jeweils auf die
Risiken hinzuweisen und Strategien zur Risikominimierung zu erarbeiten.
Unsere rechtspolitische Tätigkeit und unsere ständigen intensiven
Gespräche mit Vertretern des Parlaments, der Bundesregierung und der
Verbände führen dazu, dass wir unsere Mandanten frühzeitig vor
Änderungen der Gesetze oder deren Auslegung warnen können.
Unsere Mandanten wurden von uns frühzeitig z.B. davor gewarnt, dass
eine Besteuerung von Reinbiokraftstoffen eingeführt wird, dass der
Anlagenbegriff gemäß EEG entsprechend der Rechtsauffassung des
Bundesumweltministeriums geändert werden könnte, dass es
Rechtsunsicherheiten beim Nawaro-Bonus geben kann oder dass die
Genehmigung von Windparks mit der Salami-Taktik (mehrere
Baugenehmigungen für jeweils zwei Windenergieanlagen statt einer
Genehmigung nach BImSchG) vom Bundesverwaltungsgericht gekippt werden
könnte.
VI. | Unsere Komplettberatung für Projekte im Inland |
Unsere Tätigkeit umfasst die komplette Rechtsberatung von Projekten im Strom-, Verkehrs- und Wärmebereich, insbesondere
Ziel unserer Tätigkeit ist die Optimierung des gesamten Projekts und aller Vertragsbeziehungen sowie die konsequente Minimierung der Risiken.
Jede Planung erfordert Optimismus und positives Denken. Wir sind
aber davon überzeugt, dass keinem Mandanten damit gedient ist, wenn Risiken
nicht erläutert oder oberflächlich geprüft werden. Genehmigungen,
Verträge, Gestattungen und Dienstbarkeiten unterliegen der schärfsten
denkbaren Nachkontrolle, denn sie müssen auch nach über 10 oder 20
Jahren noch rechtssicher durchsetzbar sein. Kleine Fehler können
schwerwiegende Folgen haben.
Erst wenn neben den Chancen alle Risiken erkannt und bewertet sind,
hat der Mandant eine Grundlage für eine freie unternehmerische
Entscheidung.
VII. | Konzept für Projekte im Ausland |
Für Projekte im Ausland, insbesondere Windenergie, Photovoltaik und
Biogas in Ost-, Südost- und Südeuropa, haben wir ein Konzept
entwickelt, bei dem langfristig ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für
unsere Mandanten erreicht wird.
Aus sehr positiven und sehr negativen Erfahrungen ziehen wir die
Schlussfolgerung, dass insbesondere das Verhältnis zu den Partnern im
Zielland von Anfang an klar und rechtssicher geregelt werden muss.
Eine zivil- oder verwaltungsgerichtliche Klage ist im Ausland in den meisten Fällen nicht zielführend.
Wir empfehlen allen Mandanten, die wichtigen Verträge, insbesondere die Gesellschafts-, Liefer- und Bauverträge möglichst deutschem oder zumindest internationalem Recht zu unterwerfen. Empfehlenswert ist auch ein deutscher oder internationaler Gerichtsstand, z.B. bei einem Schiedsgericht.
Bei allen Auslandsprojekten arbeiten wir mit Kooperationspartnern und Rechtsanwaltskanzleien des jeweiligen Landes zusammen.
Mein gesamtes Team und ich freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thorsten Gottwald
Rechtsanwalt
VIII. | Impressum |
Angaben zur Partnerschaft sowie gemäß § 5 TMG und § 2 DL-InfoV
Name: Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsform: GmbH
Sitz und Registrierung: Sitz Berlin, AG Berlin-Charlottenburg PR 786 B
Zuständige Rechtsanwaltskammer: RAK Berlin, Littenstraße 9, 10969 Berlin
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE289451579
Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs AG, 10900 Berlin
Dr. Thorsten Gottwald
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Friedrichstraße 95 im IHZ
D - 10117 Berlin
dr.gottwald@dr-gottwald-berlin.de
Fon: + 49 30 2096-1977
Fax: + 49 30 2096-1983
Homepage: www.dr-gottwald-berlin.de
Firmensitz: Friedrichstraße 95, 10177 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, PR 4
Zulassung: Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Maßgebliche Regelungen: Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind u.a. die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Sie können unter www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte der auf diesen Webseiten enthaltenen Links. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Seiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung derart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seiten, auf welche verwiesen wurde.
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